Studienbeiträge und Gebühren

Allgemeines

Seit dem Sommersemester 2007 werden an allen bayerischen Hochschulen Studienbeiträge erhoben. Grundlage dafür ist eine Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006. Das Nähere, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge hat die Hochschule durch die Studienbeitragssatzung der Hochschule Ingolstadt vom 27.Oktober 2006 geregelt.

Studienbeiträge müssen grundsätzlich alle an der Hochschule Ingolstadt eingeschriebenen Studierenden entrichten. Jedoch können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von den Studienbeiträgen befreien lassen. Die Befreiungsmöglichkeiten finden Sie im Infoblatt über Beiträge und Gebühren.

Die Studienbeiträge an der Hochschule Ingolstadt betragen derzeit 450 Euro pro Semester. Unabhängig von den Studienbeiträgen ist der Studentenwerkbeitrag zu entrichten.

Zur Finanzierung der Studienbeiträge können Sie ein Darlehen, das sog. Bayerische Studienbeitragsdarlehen über die KfW-Förderbank beantragen.

 

Infomaterial und Formulare

 

Verwendung der Studienbeiträge

Die Studienbeiträge verbleiben weitgehend an der Hochschule und werden für Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen genutzt. So werden u.a. PC-Pools erneuert, die Studienberatung ausgebaut, Gruppengrößen verringert oder das Serviceangebot der Hochschulbibliothek erweitert.

Übersicht über die Verwendung

Kontakt

Referat Studienbeiträge und Gebühren
Andreas Maget

Hochschule Ingolstadt
Esplanade 10
85049 Ingolstadt

Zimmer D 012
Tel.: 0841/9348-717
Fax: 0841/9348-490
Email: andreas.maget@_we_dont_like_spam_haw-ingolstadt.de

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag
von 13.30 bis 16.30 Uhr