Studienbeiträge und Gebühren
Allgemeines
Seit dem Sommersemester 2007 werden an allen bayerischen Hochschulen Studienbeiträge erhoben. Grundlage dafür ist eine Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006. Das Nähere, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge hat die Hochschule durch die Studienbeitragssatzung der Hochschule Ingolstadt vom 27.Oktober 2006 geregelt.
Studienbeiträge müssen grundsätzlich alle an der Hochschule Ingolstadt eingeschriebenen Studierenden entrichten. Jedoch können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von den Studienbeiträgen befreien lassen. Die Befreiungsmöglichkeiten finden Sie im Infoblatt über Beiträge und Gebühren.
Die Studienbeiträge an der Hochschule Ingolstadt betragen derzeit 450 Euro pro Semester. Unabhängig von den Studienbeiträgen ist der Studentenwerkbeitrag zu entrichten.
Zur Finanzierung der Studienbeiträge können Sie ein Darlehen, das sog. Bayerische Studienbeitragsdarlehen über die KfW-Förderbank beantragen.
Infomaterial und Formulare
- Allgemeine Informationen über Beiträge und Gebühren
- Formular Befreiungsantrag
Bitte zuerst die Informationen über Beiträge und Gebühren durchlesen! - Beantragung des Bayerischen Studienbeitragsdarlehens
- FAQ und allgemeine Informationen (Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst)
- Rechtliche Grundlagen:
Studienbeitragssatzung der Hochschule Ingolstadt
Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung
Bayerisches Hochschulgesetz (siehe Art. 71, Art. 101 Abs. 1) - Hinweis zur Abgabe von Abschlussarbeiten
Verwendung der Studienbeiträge
Die Studienbeiträge verbleiben weitgehend an der Hochschule und werden für Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen genutzt. So werden u.a. PC-Pools erneuert, die Studienberatung ausgebaut, Gruppengrößen verringert oder das Serviceangebot der Hochschulbibliothek erweitert.



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