Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt im Wesentlichen nach dem Notendurchschnitt der bisher erbrachten Studienleistungen. Bei Studienanfängern in Bachelor- und Masterstudiengängen wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bzw. der Zugangsberechtigung zum Master herangezogen.
Der Erlass von Studiengebühren ist, soweit er begabungs- und leistungsbezogen ist, eine Förderung im Sinne von § 4 Abs. 1 StipG, die den gleichzeitigen Bezug eines Deutschlandstipendiums ausschließt. Diese Änderung gilt für Stipendien, die ab dem Wintersemester 2012/13 vergeben werden. Eine Bewerbung in diesem Fall ist trotzdem möglich. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die günstigste Möglichkeit finden.
Folgende persönliche oder familiäre Umstände führen zu einer Verbesserung der Note um 0,4 Punkte:
Der Abzug erfolgt nur einmalig, auch wenn mehrere der Kriterien erfüllt sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Deutschlandstipendium nicht vergeben wird, wenn Sie bereits eine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung von einer anderen Einrichtung erhalten, die 30,00 € monatlich übersteigt.
Zum Wintersemester 2012/13 kann die Hochschule Ingolstadt derzeit 32 Stipendien für ein Studienjahr (WS 2012/13 und SS 2013) vergeben, ein Teil davon fachgebunden. Bei fachgebundenen Stipendien gibt der Stipendiengeber den Studiengang vor. Fachungebunden bedeutet, dass diese Stipendien allen Studierenden offen stehen.
Die erste Bewerbung erfolgt online. Dafür müssen keine Unterlagen eingereicht werden.
Nach der Online-Bewerbung werden die Bewerber in einem zweiten Bewerbungsschritt schriftlich aufgefordert folgende Unterlagen einzureichen:
15.06. bis 15.08. für immatrikulierte Studierende
15.09. bis 15.10. für Erstsemester