Die Studierenden legen im Verlauf ihres Studiums Prüfungen zum Diplom sowie für die internationalen Abschlüsse Bachelor und Master ab. Die Prüfungsfächer sind in den studiengangspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule Ingolstadt festgelegt. Prüfungsleistungen erfolgen als mündliche Prüfungen, schriftliche Prüfungen und/oder studienbegleitende Leistungsnachweise.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Kategorien bzw. den im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Dokumenten:
Wer zu den vorgenannten Prüfungen bzw. Leistungsnachweisen zugelassen werden will, muss sich form- und fristgerecht zur Prüfung anmelden. Aus der Anmeldung muss sich ergeben, in welchen Fächern der Kandidat die Prüfung ablegen möchte. Eine Anmeldung wirkt nur für den jeweils nächsten Prüfungstermin. Die Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung oder zur Ablegung einer zunächst versäumten Prüfung ist erneut zu beantragen. Ohne form- und fristgerechte Anmeldung gilt eine Prüfung, zu der keine ausdrückliche Zulassung erfolgt ist, als nicht abgelegt; über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss, es sei denn, die Zuständigkeit wurde in einer Studien- und Prüfungsordnung auf die zuständige Prüfungskommission übertragen.
Die Anmeldung zu den im jeweiligen Semester von der Hochschule Ingolstadt angebotenen Prüfungen und Leistungsnachweisen (auch zu Leistungsnachweisen, die während des laufenden Semesters erbracht werden oder wurden – wie Studienarbeiten, Projekte, Praktika, Referate, PLVs – sowie zu vhb-Prüfungen, soweit sie ins Prüfungsangebot der Hochschule Ingolstadt aufgenommen wurden!) findet jedes Semester laut dem im Terminplan angegebenen Zeitraum statt.
Die Anmeldung erfolgt im Rahmen einer Online-Prüfungsanmeldung per Intranet der Hochschule Ingolstadt unter http://intranet3.haw-ingolstadt.de (Achtung: Die URL ist nur während der Meldefrist aktiv.) Bitte beachten Sie hierzu auch die auf der FAQ-Seite zur Online-Prüfungsanmeldung enthaltenen Informationen.
Zur Vermeidung etwaiger späterer Unstimmigkeiten im Anmeldeverfahren sind Sie verpflichtet, über die online angemeldeten Prüfungen einen Ausdruck anzufertigen, der als Nachweis für die Prüfungsanmeldung dient. Nur bei Vorlage des mit einer automatisch erzeugten, individuellen Verifikationsnummer versehenen Protokollbeleges können nachträgliche Beschwerden (z.B. wegen etwaiger Übermittlungsfehler) anerkannt werden. Der Nachweis über nachträglich angemeldete Prüfungen wird auf Antrag vom Prüfungsamt ausgestellt.
Falls die Online-Prüfungsanmeldung trotz wiederholter Versuche Ihrerseits nicht funktioniert, wenden Sie sich bitte an das Amt für Studienangelegenheiten (Prüfungsamt).
Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular muss dann im Prüfungsanmeldezeitraum im Amt für Studienangelegenheiten eingereicht werden.
Bitte insbesondere die Bekanntmachungen zum „Rücktritt von Prüfungen“, „Wiederholungsfristen“ und zum „Wegfall der Versendung von Fünferbescheiden“ sowie den Auszug aus der allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Ingolstadt beachten!
Bitte kontrollieren Sie bis spätestens Ende des Prüfungsanmeldezeitraumes die Richtigkeit Ihrer Anmeldungen. Eventuell falsche oder fehlende Anmeldungen können bereinigt werden, sofern die Studierenden dies unverzüglich gegenüber dem Service Center Studienangelegenheiten (Referat Prüfung) der Hochschule Ingolstadt geltend machen. Kommen Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, dann geht dies zu Ihren Lasten!
Wurde eine Modul- oder Modulteilprüfung mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie einmal wiederholt werden. Für die erste Wiederholungsprüfung ist eine Frist von höchstens sechs Monaten vorgesehen.
Eine zweite und letzte Wiederholungsmöglichkeit muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der vorhrigen Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Eine dritte Wiederholung der Prüfung ist ausgeschlossen! (§ 16 Abs. 3 APO HI)
Wurde in einer Prüfung die Endnote „nicht ausreichend“ erzielt, kann diese Prüfung einmal wiederholt werden. Bei Teilprüfungen sind nur die mit der Note „nicht ausreichend“ bewerteten Teilprüfungen zu wiederholen. Eine zweite Wiederholung der Prüfung ist in einem Studiengang in höchstens vier Prüfungen möglich; jede bestehenserhebliche Teilprüfung zählt dabei als eine Prüfung. Eine dritte Wiederholung der Prüfung ist ausgeschlossen.
Die erste Wiederholungsprüfung muss im nächsten regulären Prüfungstermin, in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der jeweiligen Prüfung; eine zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der vorherigen Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Allerdings besteht für die zweite Wiederholung folgende Einschränkung:
• In der Vorprüfung ist unter Anrechnung auf diese Höchstzahl eine zweite Wiederholung in höchstens zwei Prüfungen möglich, wenn das Grundstudium nicht mehr als zwei Studiensemester umfasst, im Übrigen in drei Prüfungen (hierzu zählen nur Prüfungen, nicht Leistungsnachweise).
Eine dritte Wiederholung der Prüfung ist ausgeschlossen! (§ 26 Abs. 1 Satz 6 RaPO)
Wurde die Bachelor- oder Masterarbeit mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet, kann sie einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Die Bearbeitungsfrist der zu wiederholenden Bachelor- oder Masterarbeit beginnt spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe der ersten Bewertung.
Eine mit der Note „nicht ausreichend“ bewertete Diplomarbeit kann einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Die Diplomarbeit muss unbeschadet einer kürzeren nach § 35 Abs. 4 RaPO festzulegenden Frist im Fall der Wiederholung spätestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Ergebnisses des ersten Prüfungsversuchs abgegeben werden.
Sollten Sie diese Wiederholungsfristen versäumen oder die Höchstzahl an zulässigen zweiten Wiederholungsprüfungen überschreiten, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert.
Die Wiederholungsfristen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation grundsätzlich nicht unterbrochen. Nach Ablauf der Wiederholungsfristen ist dann eine erneute Immatrikulation in diesem Studiengang ausgeschlossen.
Wiederholungsfristen können auf Antrag auch angemessen verlängert werden, wenn sie wegen Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes, Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Gründe nicht eingehalten werden können. Das Vorliegen der Gründe ist glaubhaft zu machen. Im Krankheitsfall ist stets ein ärztliches Attest vorzulegen.
Prüfungen und deren Wiederholung erfolgen nur in den laut § 6 APO HI festgelegten Zeiträumen des Semesters. Bitte achten Sie auf Ankündigungen in den Lehrveranstaltungen und der Dekanate.
Weitere Auskünfte erteilt das Service Center Studienangelegenheiten.
Die Prüfungsorgane an der Hochschule sind der Prüfungsausschuss, die Prüfungskommissionen, die Prüfer und Prüferinnen.
Der Prüfungsausschuss ist für Prüfungsangelegenheiten von grundsätzlicher und übergeordneter Bedeutung zuständig. Er überwacht die rechtmäßige Anwendung der Prüfungsbestimmungen und entscheidet über Beschwerden und Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten. Der Prüfungsausschuss kann rechtswidrige Entscheidungen anderer Prüfungsorgane beanstanden und aufheben. Andere Prüfungsorgane sind an die Beschlüsse des Prüfungsausschusses gebunden.
Vorsitzender: Prof. Dr. Karl Huber
Zimmer A 220
Telefon: 0841/9348-382
E-Mail: karl.huber@
haw-ingolstadt.de
Für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen im Einzelnen sind die in jeder Fakultät gebildeten Prüfungskommissionen zuständig. Darunter fällt die Festsetzung und Bekanntgabe der Termine für die einzelenen Prüfungsleistungen, die Bestellung der Prüfenden, die Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des Prüfenden sowie die Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen.
Außerdem trifft die zuständige Prüfungskommission insbesondere die Entscheidung über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften, über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen, über die Folgen des Nichterscheinens zu Prüfungen.
Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und einschlägiger gleichwertiger Berufs- und Schulausbildungen ist ebenfalls Aufgabe der Prüfungskommission.
Die Vorsitzenden der Prüfungskommissionen sind:
Studiengänge der Fakultät EI, Studiengang IAE, Studiengang Wirtschaftsinformatik: Vorsitzender: Prof. Dr. Rainer Krämer
Zimmer B 101
Telefon: 0841/9348-401
E-Mail: rainer.kraemer@
haw-ingolstadt.de
Studiengänge der Fakultät M (außer ML):
Vorsitzender: Prof. Dr. Christian Krä
Zimmer A 204
Telefon: 0841/9348-257
E-Mail: christian.krae@
haw-ingolstadt.de
Studiengang ML:
Vorsitzender: Prof. Dr. Christian von Perponcher
Zimmer A 203
Telefon: 0841/9348-388
E-Mail: christian.vonperponcher@
haw-ingolstadt.de
Studiengänge der Fakultät W (Studiengänge BW/IHM/IRM/GM/FM): Vorsitzender: Prof. Dr. Stefan May
Zimmer A 112
Telefon: 0841/9348-182
E-Mail: stefan.may@
haw-ingolstadt.de
Anfragen in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte in schriftlicher Form über das Referat Prüfung an die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs. Auch Beschwerden und Widersprüche, die für den Prüfungsausschuss bestimmt sind, reichen Sie bitte beim Referat Prüfung ein.
Info und Beratung: Zimmer Z 463
Info-Telefon: 0841/9348-137
E-Mail: pruefung@
haw-ingolstadt.de
Übersichten mit Kontaktmöglichkeiten zu den Professorinnen und Professoren finden Sie für
Fakultät EI: hier
Fakultät M: hier
Fakultät W, Studienfakultät IW: hier
Übersichten zu den Lehrbeauftragten finden Sie für
Fakultät EI: hier
Fakultät M: hier
Fakultät W, Studienfakultät IW: hier
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Studienangelegenheiten
Telefon: 0841-9348-137
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Info und Beratung im Gebäude Kavalier Heydeck, Raum Z 463
Mo bis Fr
8.00 bis 12.00 Uhr
Mo bis Do
13.00 bis 16.00 Uhr
Achtung: Abweichende Öffnungszeiten in den vorlesungsfreien Zeiten
Mo bis Fr
10.00 bis 12.00 Uhr
und weitere Änderungen finden Sie hier.
Prüfungsrechtliche Hinweise:
Infoblatt Hinweis Fristen und Prüfungsrecht
Infoblatt Hinweise zur Notenmitteilung und Wegfall Fünferbescheide