Zulassungsvoraussetzungen

- Schulische Voraussetzungen
- Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
- Fachpraktische Ausbildung
1. SCHULISCHE VORAUSSETZUNGEN
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Hochschule für angewandte Wissenschaften ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife.
Aus Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis) muss grundsätzlich unmittelbar hervorgehen, dass Sie zu einem Studium in Bayern berechtigt sind. Ihr Zeugnis enthält beispielsweise den Vermerk: „Herr/Frau …….. hat die Abiturprüfung/Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife etc. bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule/Fachhochschule in Deutschland/Bayern erworben.“
Einige Arten der Schulbildung, die in anderen Bundesländern zur Fachhochschulreife führen, sind nicht als gleichwertig anerkannt (z. B. Abgangszeugnis der 12. oder 13. Klasse Gymnasium ohne allgemeine Hochschulreife) und berechtigen nicht automatisch zum Studium in Bayern. Einige Arten der fachgebundenen Hochschulreife, die nicht in Bayern erworben wurde, sind nur unter Erfüllung bestimmter Auflagen gültig. So ist bei anerkannten Hochschulzugangsberechtigungen, die nicht in Bayern erworben wurden, der Vermerk über die Studienberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden.
Geht aus Ihrer Hochschulzugangsberchtigung (Zeugnis) nicht unmittelbar hervor, dass Sie zum Studium in Deutschland/Bayern berechtigt sind, wenden Sie sich bitte an die
Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
Postanschrift: Postfach 40 20 40, 80720 München
Hausanschrift: Pündterplatz 5, 80803 München
Telefon: 089/383849 – 0
www.stmuk.bayern.de/zast
Sie erhalten dort detaillierte Informationen, ob Ihr Zeugnis auch in Bayern anerkannt wird oder ob Sie gegebenenfalls noch andere Voraussetzungen zum Erhalt der Studienberechtigung erfüllen müssen.
Im Fall einer Anerkennung erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid mit festgesetzter Durchschnittsnote der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, den Sie bitte (in amtlich beglaubigter Form) zusammen mit Ihrem Zeugnis bei der Hochschule Ingolstadt einreichen.
Weitere Möglichkeiten des Hochschulzugangs bestehen für beruflich Qualifizierte (ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung), insbesondere handelt es sich hierbei um den allgemeinen Hochschulzugang gemäß § 31 QualV (Meister) bzw. den fachgebundenen Hochschulzugang gemäß § 31a QualV für qualifizierte Berufstätige (Gesellen); hinzu kommt jeweils, dass ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde. Nähere Informationen finden Sie unter Bewerbung.
Bewerber die o. a. Voraussetzungen nicht erfüllen, können sich auch mit der Fachoberschule in Verbindung setzen.
Staatliche Fach- und Berufsoberschule Ingolstadt
Oberer Graben 4
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841/305 – 42100
E-Mail: verwaltung@
fosbos.ingolstadt.de
2. ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER VORBILDUNGSNACHWEISE
Alle ausländischen Bewerber (auch Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der EU), die ihre Vorbildungsnachweise (Zeugnisse, Diplome) nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, und alle deutschen Bewerber, die ihre Vorbildungsnachweise nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, müssen diese durch die
Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
Postanschrift: Postfach 40 20 40, 80720 München
Hausanschrift: Pündterplatz 5, 80803 München
Telefon: 089/383849 – 0
www.stmuk.bayern.de/zast
anerkennen lassen.
Gleichzeitig muss eine Bescheinigung über die Festsetzung der Durchschnittsnote beantragt werden, die dann für die Rangfolge bei der Vergabe der Studienplätze maßgebend ist.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Zulassung unabhängig von dem Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern bis zum 15. Juni (für das Wintersemester) bei der Hochschule Ingolstadt eingegangen sein muss.
Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland, müssen in jedem Fall den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen z.B.
- DSH (DSH 2) – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
- Test DaF – Test Deutsch als Fremdsprache
Weitere Informationen finden Sie unter Bewerbung.
Deutsche Bewerber, die ihre Vorbildungsnachweise nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, müssen diese ebenfalls bei der Zeugnisanerkennungsstelle anerkennen lassen.
Studienbewerber aus der VR China müssen das Original-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle Beijing mit ihren Dokumenten einreichen. Beglaubigte Kopien davon werden nicht akzeptiert.
3. FACHPRAKTISCHE AUSBILDUNG (VORPRAXIS)
Regelungen zur Vorpraxis werden in den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge getroffen.
Studienbewerber/innen, die keine fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben (z.B. Abiturienten) oder die Ausbildungsrichtung nach Abschluss der Fachoberschule bzw. Berufsoberschule wechseln, müssen den Abschluss einer entsprechenden fachpraktischen Ausbildung oder eine, dem gewählten Studiengang entsprechende praktische Tätigkeit (=Vorpraxis) nachweisen, sofern in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung oder anderen Satzungen der Hochschule Ingolstadt
nichts anderes bestimmt ist. Die jeweilige Vorpraxis soll möglichst zusammenhängend abgeleistet werden.
Studienbewerber/innen, die ein duales Studium (Verbundstudium oder ein Studium mit vertiefter Praxis) absolvieren möchten, müssen die entsprechende Vorpraxis nicht ableisten, sofern Sie mit dem Antrag auf Zulassung einen gültigen Vertrag mit einem Unternehmen über die duale Ausbildung einreichen.
(Studien- und Prüfungsordnungen sowie andere Satzungen der Hochschule finden Sie unter Hochschulsatzungen).
Nähere Informationen über die Vorpraxis finden Sie unter
Praxisinhalte, Praxisstellen sowie die *jeweilige Praxisdauer entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Hinweise zur Vorpraxis“ unter Bewerbung.


