Verfahren zur Feststellung der studiengangspezifischen Eignung im Master-Studiengang Steuern und Rechnungslegung

1. Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren zur Feststellung der studiengangspezifischen Eignung ist eine vollständige1, form- und fristgerechte Bewerbung und der Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 4.

2. Bewerber, die die Voraussetzungen nach § 4 erfüllen, erhalten eine Zulassung.

3. Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung der studiengangspezifischen Eignung werden die eingereichten Unterlagen gesichtet und nach folgendem Schema bewertet. Zum Bestehen sind mindestens 70 Punkte zu erreichen.

Prüfungsbestandteil

Prüfungskriterien

Erreichbare

Einzelpunktzahl

Höchste

erreichbare

Punktzahl

1

Prüfungsgesamtergebnis aus dem grundständigen Erststudium

1,0 - 1,5

1,6 - 2,3

2,4 - 2,5

2,6 - 3,0

40

35

30

10

40

2 

Einschlägige Studieninhalte im Erststudium oder einem Zusatzstudium (ohne Schwerpunkt oder Vertiefungsmodul) Pro 1 ECTS 1 Punkt 20

a) im Bereich Steuern, da-von mindestens die Hälfte im nationalen Steuerrecht 10
b) im Bereich externer Rechnungslegung (HGB, IFRS, US-GAAP) 10

Absolvierte Kurse privater Anbieter mit Inhalten aus den Bereichen Steuern oder externer Rechnungslegung (z. B. Kurse zur Vorbereitung zur Steuerberaterprüfung).

Pro 25 Lehrstunden mit Teilnahme- nachweis 1 Punkt

5

3

Ein vollständiger Schwerpunkt oder Vertiefungsmodul Steuern (davon mindestens die Hälfte im nationalen Steuerrecht ) oder Rechnungslegung (HGB, IFRS, US-GAAP) wurde im Erststudium abgelegt

Modul bestanden

Falls Ergebnis der Modulnote gut oder besser lautet

10

5

15

4

Bachelorarbeit mit einem Thema aus dem Bereich Steuern oder Rechnungslegung

Ja

10

10

5

Einschlägige, auf die Inhalte des Masterstudiengangs bezogene Berufserfahrung (Berufsausbildung, Praktika)

Pro Monat 1 Punkte

12

12

6 

Spezielle Qualifikationen mit Blick auf das angestrebte Studium

Auslandsstudium im Bereich Steuern oder Rechnungswesen (pro Monat 1 Punkt) 3 3

Auslandspraktikum im Bereich Steuern oder ReWe (Pro Monat 1 Punkt) 3

Sonstige für das Berufsbild des Steuerberaters relevante Qualifikationen

3

Fußnote zu Nachweisen

1) Den Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben beizufügen. Der bisherige akademische und berufliche Werdegang ist durch die Bewerber in einem tabellarischen Lebenslauf schriftlich lückenlos darzulegen und durch Vorlage von geeigneten Nachweisen glaubhaft zu machen. Die Bewerber sollen ihre Ziele, die sie durch das Studium erreichen wollen, in einem Motivationsschreiben nachvollziehbar schriftlich darlegen. Der Umfang der Begründung soll sich dabei auf eine DIN A4-Seite beschränken.