Prof. Dr.-Ing. Wilfried Zörner
Telefon: (0841) 9348-227
wilfried.zoerner@
haw-ingolstadt.de
Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) im Jahr 2004 entstand ein regelrechter
Boom im Bereich Biogas. Es wurde eine Vielzahl von
Anlagen errichtet, deren Wirtschaftlichkeit vor allem
durch die Preisentwicklung der Substrate im Jahr 2007
inzwischen massiv bedroht ist. Die für das Jahr 2009
vorgesehene Neuauflage des EEG setzt deutlich stärker
auf eine ganzheitliche Nutzung des Energieträgers
Biogas als bisher. Dabei steht ganz besonders die
Erhöhung der Wärmenutzung im Vordergrund. Diese
kann beispielsweise durch die Aufbereitung und Einspeisung
von Biogas in das Erdgasnetz verbessert
werden, indem das eingespeiste Gas an einem Ort verstromt
wird, an dem eine ganzjährige Wärmenutzung
sichergestellt ist. Bei der Aufbereitung von Biogas auf
Erdgasqualität muss zukünftig jedoch auf einen möglichst
geringen Methanverlust in die Atmosphäre geachtet
werden. Dieser darf laut Gesetzgeber maximal
0,5 % pro m³ Rohbiogas an die Atmosphäre betragen.
Allerdings gilt für die ersten 3 Jahre der Höchstwert
von 1 %. Derzeit sind verschiedene Aufbereitungsverfahren
im Einsatz. Die Anlagenhersteller geben die
anlagentypischen Methanverluste zwar an, jedoch
stellt sich generell die Frage der Messung des Methanschlupfes.
Aus diesem Grund hat das Kompetenzfeld
Erneuerbare Energien der Hochschule Ingolstadt, das
sich seit mehreren Jahren mit Aufbereitungsanlagen
für Biogas und die Einspeisung von BioErdgas in das
Erdgasnetz beschäftigt, eine Untersuchung bezüglich
verwendbarer Messgeräte zur Methanschlupfmessung
und deren Genauigkeit durchgeführt.
Messtechnische Ermittlung des Methanverlusts
Der Methanverlust ist als der Verlust des Brennwertes
vor und nach der Aufbereitung definiert. Der Brennwert
im Biogas berechnet sich aus dessen Methangehalt
pro Normkubikmeter. Ergänzend wird der Brennwert
pro Normkubikmeter im Schlechtgas bestimmt (Abbildung
1). Eine Bilanzierung dieser beiden Werte liefert
letztlich den Methanschlupf oder -verlust.
Neben der Bestimmung der Gaszusammensetzung, d.
h. des jeweiligen Methangehalts von Rohbiogas- und
Schlechtgasstrom, sind die relevanten, messtechnisch
zu bestimmenden Größen bei der Umrechnung von
Betriebs- auf Normvolumen:
Da jede einzelne dieser Größen durch die Messung
bereits fehlerbehaftet ist, summiert sich der zu erwartende
Fehler. So stellt sich die Frage, wie die vom Gesetzgeber
geforderten Methanverlustraten nachgewiesen
werden können.
Gaszusammensetzung
Da Biogas eine Matrix aus verschiedenen Gasen ist,
die hauptsächlich aus Methan und Kohlendioxid besteht,
werden diese Gase im Besonderen betrachtet.
Normvolumenstrom
Die Umrechung von Betriebs- auf Normvolumen bedarf
verschiedener Eingangsmesswerte. Diese sind
neben dem Volumen im Betriebszustand Temperatur,
Druck und Feuchte bzw. Dampfdruck.
Um den möglichen Gesamtfehler aus den einzelnen
Messunsicherheiten der oben erläuterten Teilmessungen
zur Methanverlustbestimmung zu ermitteln,
wird eine Fehlerfortpflanzungsrechnung nach dem
Gaußschen Fehlerfortpflanzungsgesetz durchgeführt.
Zur Berechnung des Gesamtfehlers wird von der in
Abbildung 2 zusammengestellten, charakteristischen
Messunsicherheiten ausgegangen.
Gaußsches Fehlerfortpflanzungsgesetz
Das Gaußsche Fehlerfortpflanzungsgesetz ist dann
anzuwenden, wenn die Messgrößen unabhängig voneinander
mit zufälligen Messabweichungen sind. Aus
diesen ergibt sich aus der quadratischen Addition
die wahrscheinliche Messunsicherheit ΔG. Wie oben
beschrieben, werden bei der Volumenstrommessung
und der darauf folgenden Umrechnung in den Normzustand
verschiedene Eingangswerte benötigt. Diese
sind aufgrund von Messunsicherheiten mit Fehlern
behaftet. So wird eine Fehlerfortpflanzungsrechnung
durchgeführt, um den am wahrscheinlichsten eintretenden
Fehler zu ermitteln.
Im ersten Schritt erfolgt die Ermittlung des Fehlers der
Volumenstrommessung im Normzustand. Die Umrechnung
von Betriebs- auf Normvolumen und die
Berechnung des wahrscheinlichen Fehlers nach dem
Gaußschen Fehlerfortpflanzungsgesetz anhand eines
Beispiels wird in [1] näher beschrieben.
Beispielrechnung
Zur Verdeutlichung wird eine beispielhafte Fehlerrechnung
mit den in Abbidlung 3 ersichtlichen Ausgangswerten
durchgeführt.
Nach Einsetzen aller Werte aus Tabelle 2 ergibt sich
ein wahrscheinlich eintretender Fehler von 2,3 % für die
Umrechnung von Betriebsvolumen auf Normvolumen.
Um eine Bilanzierung des Methanverlustes zu erreichen,
werden die Methangehalte von Rohbiogas (Index
1) und Schlechtgas (Index 2) gegenübergestellt.
Dabei wird der Größtfehler angenommen, da sich die
Fehler nicht gegenseitig aufheben.
Der Größtfehler setzt sich aus den einzelnen Messunsicherheiten
zusammen, die vorab berechnet wurden.
Er enthält auch den Fehler für die Umrechnung von
Betriebsvolumen auf Normvolumen in Höhe von 2,3
%. So ergibt sich eine Eintrittswahrscheinlichkeit der
Fehler bei der Ermittlung des Methanverlusts aus den
oben erläuterten, notwendigen Einzelmessungen in
Höhe von 4,6 %. Für den in Tabelle 2 charakterisierten
Beispielfall (VolumenstromimBetriebszustand 100
m³/h, also eine eher kleine Biogasanlage) bedeutet
dies, dass der Methanverlust bei beispielsweise 60 %
Methan im Rohbiogas nur mit einer Genauigkeit von
27,5 Liter pro Kubikmeter Rohbiogas gemessen werden
kann. Der Gesetzgeber begrenzt die zulässigen
Methanverluste demgegenüber auf 0,5 %, im besprochenen
Fall auf nur 3 Liter pro Kubikmeter Rohbiogas!
Die dargestellte Analyse zeigt klar, dass trotz erheblichem
messtechnischem Aufwand von einem wahrscheinlichen
Fehler von 4,6 % auszugehen ist. Dem
steht ein vom Gesetzgeber geforderter Wert von 0,5
% gegenüber. Hinzu kommen noch die Risiken der
Beaufschlagung sensibler Messwertaufnehmer mit
aggressivem Biogas. Die dargestellte, aus Sicht des
Gesetzgebers unakzeptabel hohe Messunsicherheit
bedeutet somit, dass eine hinreichende Aussage über
den Methanschlupf von Aufbereitungsanlagen derzeit
nicht möglich ist. Selbst wenn entsprechende Messungen
mit hochgenauer Messtechnik kurzzeitig im
Labor möglich sein sollten, so fehlen standardisierte
Messgeräte für einen längeren betrieblichen Einsatz.
Hinzu kommt, dass im Entwurf der Neuauflage des
EEG der Methanverlust als solcher nicht explizit erläutert
ist.
[1] Sonnleitner M.: BioErdgas – Methanverluste und
deren Messung, 17. Symposium Bioenergie,
Bad Staffelstein, 2008
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