Neben acht externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie sind auch acht interne Mitglieder vertreten, darunter fünf Professoren und je ein wissenschaftlicher und nicht-wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie ein Studierender. Die Mitglieder der Hochschulleitung und die Frauenbeauftragte nehmen an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil. Der Hochschulrat nimmt Entscheidungs- und Kontrollaufgaben wahr. So beschließt er z. B. über die Grundordnung der Hochschule und wählt die Mitglieder der Hochschulleitung. Der Hochschulrat ist damit direkt in die Hochschulorganisation eingebunden.
Externe Mitglieder
Interne Mitglieder
Der Senat setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern der Professoren, der sonstigen Mitarbeiter und der Studierenden sowie den Mitgliedern der Hochschulleitung mit beratender Stimme. Aufgabe des Senats als zentrales Kollegialorgan ist es u.a., über die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, den Entwicklungsplan der Hochschule, die Einrichtung von Studiengängen und über Vorschläge zur Berufung von Professoren zu beschließen.
Vertreter der Professoren
Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter
Dipl.-Ing. (FH) Florian Mühlfeld
Vertreter der sonstigen Mitarbeiter
Manfred Zieglmeier
Vertreter der Studierenden
Jennifer Pfeifer
Frauenbeauftragte
Prof. Dr. Inge Weigel
Mitglieder der Hochschulleitung mit beratender Stimme
Ehrensenatoren