FAQ

Wie kann ich mich bewerben?

Für den Master Financial Management und Controlling können Sie sich in den angegeben Bewerbungszeiträumen hier bewerben.

Bewerbungszeiträume

Für das Sommersemester: 15. November – 15. Januar
Für das Wintersemester:   02. Mai – 15. Juni

Welche Abschlussnote brauche ich?

Für die Teilnahme am Masterstudiengang Financial Management und Controlling müssen Sie das Bachelorstudium mit der Note gut oder besser (mindestens 2,5) abgeschlossen haben.

Welche weiteren Voraussetzungen müssen noch erfüllt sein?

Sie müssen bis zur Immatrikulation einen TOEFL-Test (internetbasiert) mit einem Ergebnis von mindestens 80 Punkten oder einen vergleichbaren Englischtest vorlegen. Des Weiteren müssen Sie Ihren Lebenslauf mit Zeugnissen zur Ausbildung und beruflichen Tätigkeiten einreichen.

Muss ich den TOEFL-Test machen, wenn ich ein Auslandssemester absolviert habe?

Wenn Sie im Ausland Studien- oder Praktikumsleistungen im Umfang von mindestens 20 ECTS – Punkte erworben haben, können diese für den TOEFL-Test angerechnet werden. Bei Fragen zu den Anerkennungsformalitäten wenden Sie sich bitte an das Amt für Studienangelegenheiten.

Kann ich den Master auch studieren, wenn ich weniger als 210 ECTS im Bachelorstudium erworben habe (i.d.R. 180 ECTS)?

Eine Bewerbung für den Master Financial Management und Controlling ist auch mit weniger als 210 ECTS möglich. Diese müssen dann jedoch während des Masterstudiums "nachgeholt" werden, wofür es grundlegend 3 Optionen gibt:

  • Anteilige Anrechnung von zusätzlichen Praktika oder Berufserfahrung (hängt vom Einzelfall ab)
  • Bearbeitung eines individuellen Transferprojekts (vergleichbar einer umfangreicheren Seminararbeit)
  • Belegung weiterer Kurse aus dem Kursangebot der Hochschule Ingolstadt (i.d.R. Kurse aus dem Vertiefungsstudium des Bachelor-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre)

Die Prüfungskommission würde formal eine Zulassung unter Auflagen aussprechen und Leitlinien vorgeben, wie die fehlenden ECTS nachzuholen sind. Rechtsansprüche auf eine Zulassung mit weniger als 210 ECTS bestehen nicht.

Kann man das Bachelorzeugnis auch nachreichen?

Das Bachelorzeugnis kann nachgereicht werden, wenn im Rahmen der üblichen Bewerbungsfrist ein Nachweis erbracht wird, dass der Bewerber zum Ende des laufenden Studiensemesters sein Erststudium mit 210 ECTS Punkten und einer zu erwartenden Gesamtnote von gut oder besser (mindestens 2,5) abschließen wird. Dies erfolgt i.d.R. durch eine aktuelle Notenbestätigung (Transcript of Records) und auch durch eine entsprechende Bescheinigung des Dozenten, der die Abschlussarbeit betreut. Das Abschlusszeugnis bzw. eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Erststudiums muss in jedem Fall spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachgereicht werden.

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