Bayerisches Studienbeitagsdarlehen

Sollten Sie Finanzierungsschwierigkeiten im Hinblick auf die Studienbeiträge haben, können Sie ein Bayerisches Studienbeitragsdarlehen beantragen. Informationen (Fragen und Antworten) zum Studienbeitragsdarlehen können Sie unter www.stmwfk.bayern.de nachlesen.

Ausführliche Informationen über das Bayerische Studienbeitragsdarlehen finden Sie direkt auf den Internetseiten der KfW.

Aktuelles

  • Darlehensanträge für das WS 2012 können ab dem 15.07.2012 im KfW-Portal erstellt werden.

  • Darlehen für das WS 2012 können bis zum 01.10.2012 beantragt werden. 

  • Studienanfänger/Hochschulwechsler zum WS 2012 können das Darlehen bis zum 01.12.2012 abschliessen. 

  • Wir bitten um Terminvereinbarung für den Abschluss eines Darlehens.

Auszug aus der Rechtsverordnung: § 3  Darlehensberechtigung 

(1) Darlehensberechtigt sind folgende Studierende, die an einer Hochschule im Sinne von § 1 Abs. 2 immatrikuliert sind, soweit sie nicht gemäß Art. 71 Abs. 5 BayHSchG von der Beitragspflicht befreit sind: 

  1. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes 
  2. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie andere Staatsangehörige, die auf Grund völkerrechtlicher Abkommen Deutschen gleichgestellt sind 
  3. Ausländer, die als Familienangehörige von Deutschen oder von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum das Recht auf Aufenthalt nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern Freizügigkeitsgesetz/EU vom 30. Juli 2004 (BGBl I S. 1950,1986), geändert durch Art. 25 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818) haben 
  4. Ausländer oder Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben 
  5. heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet. 

Das Studienbeitragsdarlehen wird für die Dauer eines grundständigen Erststudiums einschließlich eines daran anschließenden Masterstudiums, höchstens jedoch für zehn Semester (evtl. 14 Semester, wenn eine Bestätigung der Hochschule vorliegt, dass das Studium voraussichtlich in dieser Zeit erfolgreich abgeschlossen wird) ausgezahlt. 

Die Gewährung des Darlehens erfolgt elternunabhängig, ohne Sicherheiten und Bonitätsprüfung. 

Die Rückzahlung des Darlehens beginnt spätestens zwei Jahre nach dem Studium, aber grundsätzlich erst ab einem Mindesteinkommen von 1.060 € netto im Monat, wobei die Rückzahlung auf maximal 25 Jahre gestreckt werden kann. 

Antragstellung: 

Das Darlehensangebot wird von Ihnen im Online-Portal der KfW erstellt. 

  • Nach dem Ausfüllen bringen Sie das ausgedruckte Angebot zusammen mit einer eidesstattlichen Versicherung zu den Mitarbeitern des Referats Studienbeiträge und Gebühren. Dort weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass zzgl. Meldebescheinigung aus und unterschreiben den Antrag vor Ort.
  • Nachdem die Darlehensberechtigung überprüft wurde, wird der Antrag an die KfW gesandt. 
  • Die KfW überprüft nun ihrerseits die negativen Bonitätsmerkmale (Wurde bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben? Liegt ein Haftbefehl vor?). 
  • Anschließend bekommen Sie von der KfW schriftlich Bescheid, ob Sie als Darlehensnehmer angenommen werden.

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Studienfinanzierung

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