Seit dem Studienjahr 2001/2002 ist die Hochschule Ingolstadt Vertragsnehmer für Erasmus. Werden Sie Teil einer der größten Erfolgsgeschichte der EU und gehen Sie mit Erasmus ins europäische Ausland!
Um eine Förderung aus dem Erasmus - Programm zu erhalten, sind unterschiedliche Formblätter vor bzw. nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts erforderlich, die wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung stellen. Ihre Rechte und Pflichten als „Erasmus-Reisende“ können Sie der Erasmus Studentencharta entnehmen.
Förderbedingungen
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der Erasmus-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am Erasmus-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
Auslandsmobilität Menschen mit Behinderung
Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle Erasmus-Mobilitätslinien. Weitere Informationen erhalten Sie im International Office.
Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer europäischen Partnerhochschule der Hochschule Ingolstadt gefördert werden.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistung:
Vergabekriterien für Studienplätze an Partnerhochschulen:
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Plätze an unseren Partnerhochschulen entsprechend der Platzzusagen in den Kooperationsvereinbarungen verteilt. Im Falle eines Bewerberüberhangs für einzelne Partnerhochschulen findet die Auswahl unter Berücksichtigung der bisherigen akademischen Leistungen, Ihres Studienfortschritts und ggf. des Ergebnisses eines englischsprachigen Auswahlgesprächs statt. Änderungen in der Vorgehensweise sind vorbehalten.
Beantragung eines Erasmus-Mobilitätszuschusses
Checkliste Dokumentenabgabe
Vor dem Auslandsaufenthalt
Nach dem Auslandsaufenthalt bzw. zur Auszahlung der II. Rate sind folgende Unterlagen im International Office einzureichen (spätestens ein Monat nach Rückkehr):
Erasmus fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden).
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
Beantragung eines Erasmus-Mobilitätszuschusses
Checkliste Dokumentenabgabe
Um eine Förderung für einen Praktikumsaufenthalt im europäischen Ausland zu erhalten, ist es erforderlich, dass Sie Ihre persönlichen Daten über die online-Anmeldung eingeben.
Vor dem Auslandsaufenthalt
Nach dem Auslandsaufenthalt bzw. zur Auszahlung der II. Rate sind folgende Unterlagen im International Office einzureichen:
*Die monatliche Förderrate ist abhängig von der Gesamtzuweisung der EU an die Hochschule und der Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Bewerbungen für die Teilnahme am Erasmus Programm. Daher kann die Förderrate je nach Förderjahr und Hochschule variieren.
Anmeldung zur Erasmusförderung für Praktikum
Erfassung Unternehmensdaten für die Erasmus-Online-Bewerbung
(nur auszufüllen, wenn Ihr Praktikumsunternehmen in der Online-Bewerbung nicht ausgefüllt werden kann)