Erasmus Aufenthalt für Studium und/oder Praktikum

Seit dem Studienjahr 2001/2002 ist die Hochschule Ingolstadt Vertragsnehmer für Erasmus. Werden Sie Teil einer der größten Erfolgsgeschichte der EU und gehen Sie mit Erasmus ins europäische Ausland!

Um eine Förderung aus dem Erasmus - Programm zu erhalten, sind unterschiedliche Formblätter vor bzw. nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts erforderlich, die wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung stellen. Ihre Rechte und Pflichten als „Erasmus-Reisende“ können Sie der Erasmus Studentencharta entnehmen.

Förderbedingungen
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der Erasmus-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am Erasmus-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.

Auslandsmobilität Menschen mit Behinderung
Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle Erasmus-Mobilitätslinien. Weitere Informationen erhalten Sie im International Office.


Studium (SMS)

Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer europäischen Partnerhochschule der Hochschule Ingolstadt gefördert werden.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistung:

  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten bis zu 300 Euro/Monat (Stipendiensatz 2012/2013 an der Hochschule Ingolstadt 165 Euro/Monat*)
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts (Interkulturelles Training und EILC-Sprachkurse)
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Erstellung eines Learning Agreements vor dem Auslandsaufenthalt

Vergabekriterien für Studienplätze an Partnerhochschulen:
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Plätze an unseren Partnerhochschulen entsprechend der Platzzusagen in den Kooperationsvereinbarungen verteilt. Im Falle eines Bewerberüberhangs für einzelne Partnerhochschulen findet die Auswahl unter Berücksichtigung der bisherigen akademischen Leistungen, Ihres Studienfortschritts und ggf. des Ergebnisses eines englischsprachigen Auswahlgesprächs statt. Änderungen in der Vorgehensweise sind vorbehalten.

Beantragung eines Erasmus-Mobilitätszuschusses
Checkliste Dokumentenabgabe 
 Vor dem Auslandsaufenthalt

  • Erasmus Annahmeerklärung Hochschuljahr 2012/13
  • Learning Agreement der Hochschule Ingolstadt (ggf. zusätzlich nach Aufforderung durch die Partnerhochschule Erasmus Learning Agreement erforderlich 
  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Ingolstadt (Semester des Auslandsaufenthaltes)

Nach dem Auslandsaufenthalt bzw. zur Auszahlung der II. Rate sind folgende Unterlagen im International Office einzureichen (spätestens ein Monat nach Rückkehr):

 


Praktikum (SMP)

Erasmus fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden).
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:

  • Monatlicher Zuschuss von maximal 400 Euro (gegenwärtiger Stipendiensatz an der Hochschule Ingolstadt bis zu 165 Euro/Monat* für Praktikanten, die ein Gehalt bzw. andere Leistungen durch das Unternehmen erhalten, 400 Euro/Monat für Praktikanten, die keinerlei Unterstützung durch das Unternehmen erhalten)
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden 
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes (Interkulturelles Training und EILC-Sprachkurse)
  • Begleitung während des Praktikums durch  Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Beantragung eines Erasmus-Mobilitätszuschusses
Checkliste Dokumentenabgabe 

Um eine Förderung für einen Praktikumsaufenthalt im europäischen Ausland zu erhalten, ist es erforderlich, dass Sie Ihre persönlichen Daten über die online-Anmeldung eingeben.

Vor dem Auslandsaufenthalt

Nach dem Auslandsaufenthalt bzw. zur Auszahlung der II. Rate sind folgende Unterlagen im International Office einzureichen:

  • Erasmus Placement: Letter of confirmation for student stay abroad oder  Praktikumszeugnis in Kopie
  • Erfahrungsbericht und Fragebogen Praktikum auszufüllen online und in ausgedruckter und unterschriebener Version abzugeben

*Die monatliche Förderrate ist abhängig von der Gesamtzuweisung der EU an die Hochschule und der Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Bewerbungen für die Teilnahme am Erasmus Programm. Daher kann die Förderrate je nach Förderjahr und Hochschule variieren.


 

 

 

 

Download

Anmeldung zur Erasmusförderung für Praktikum

Erfassung Unternehmensdaten für die Erasmus-Online-Bewerbung
(nur auszufüllen, wenn Ihr Praktikumsunternehmen in der Online-Bewerbung nicht ausgefüllt werden kann)