Förderung durch Flügge

•    Was ist Flügge?

Das bayerische Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus der Hochschule heraus zu unterstützen. Dazu bietet es jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeitern die Möglichkeit, parallel zur Konzeptionsphase ihrer Existenzgründung eine Beschäftigung an ihrer Hochschule zu erhalten und dadurch ihren Lebensunterhalt zu sichern. 

•    Förderbedingungen

Abgeschlossenes Hochschulstudium 
Bindung zur Hochschule
Verfolgung einer innovativen Idee
Vorlage eines Geschäftsplans
Nachweis eines oder mehrerer Gründungs-Coaches
Unterstützungsschreiben des Hochschullehrers
Nutzungsvereinbarung mit der Hochschule
Persönliche Vorstellung der Antragsteller
1 – 2 Jahre eine halbe Stelle
Infrastrukturnutzung
Gründungs-Coaching
Fachbetreuung durch Hochschullehrer
Erfahrungsaustausch / Mentoring

Weitere Informationen und die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie hier: http://www.fluegge-bayern.de