Förderung duch EXIST-Gründerstipendium
Was ist das EXIST-Gründerstipendium?
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.
Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Förderbedingungen
Das Gründerstipendium kann u.a. für Studierende, Hochschulabsolventen, MitarbeiterInnen und WissenschaftlerInnen aus Hochschulen beantragt werden. Gründerteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
Förderhöhe und -dauer
Die Förderung besteht aus der Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium, einer Zuwendung für Sachausgaben und Coachingausgaben. Die Förderdauer beträgt 1 Jahr.
| Status | Promovierte Gründer/innen | Absolventen mit HS-Abschluss | Studierende | Kinderzuschlag pro Monat und Kind |
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| Monatliche Stipendiumsrate | 2.500,- € | 2.000,- € | 800,- € | 100,- € |
Sachausgaben: bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro)
Coaching: bis zu 5.000 Euro
Ausführliche Förderinformationen finden Sie hier: http://www.exist.de/exist-gruenderstipendium/index.php